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Heiligt der Zweck die Mittel?Games Divers
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Diese Frage ist sicherlich berechtigt vor dem Hintergrund des in ASM 8+9/88 veröffentlichten Fotos auf Seite 43. Der Schriftzug auf diesem Foto lautet: „Cracked by the 42 Crew“. Dieses Foto war Auslöser eines noch nie dagewesenen Ansturms an Leserbriefen. Was es mit diesem Bild auf sich hatte, wollen wir nun aufklären.

In einem Leserbrief wurde fest-gestellt: „-Auch wenn Ihr Raubkopien testet, wieso seid Ihr dann so ,blöd‘ und bildet diese auch noch ab?1'. Stimmt! So blöd sind wir nicht! Denn wir haben dieses Foto absichtlich ganz ohne Kommentar in diesen Test gesetzt, um Eure spontanen Leserbriefe zum Thema Raubkopten zu bekommen. Wir haben uns gedacht f daß wir, ohne spezielle Hinweise zu machen, durch die Veröffentlichung eines Fotos aus einem raubkopierten Programm mehr erreichen als durch viele „normale“ Aufrufe. Und das hat ja auch so hingehauen!

Zugegeben, die Veröffentlichung eines offensichtlich von einer Raubkopie stammenden Screenshots ist eine etwas ungewöhnliche Methode der Recherche. Dafür halten Sie ja auch ein etwas ungewöhnliches Magazin in Ihren Händen. Bleibt die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt. Wir meinen in diesem Fall „Ja“ auch wenn Sie, lieber Leser, eine Ausgabe lang dachten, die ASM teste Raubkopien, der Musterlieferant habe uns eine Raubkopie als Muster geliefert, bzw. das Foto sei vom freien Mitarbeiter gekommen. Wir haben uns eine Raubkopie besorgt (eben die von Space Racer), eine auch für Journalisten nicht gerade schwierige Angelegenheit auf einem von Raubkopien überschütteten Markt, und zu diesem Test ein entsprechendes Tittelbildfoto gemacht Natürlich ist der Test mit einem Original gemacht worden, so wie sich das für eine seriöse Softwarezeitschrift gehört. Schließlich haben wir den Test von Raubkopien auch gar nicht nötig, denn die Softwarefirmen versorgen uns mit genügend Vorabversionen, damit wir Ihnen die neueste Software vorstellen können.

Jetzt aber zurück zu Euren Leserbriefen. Abgesehen davon, daß die Reaktionen von „es wäre doch schade, wenn Euer gutes Magazin wegen so einem Mist untergehen würde“ über „es macht Euer Magazin richtig sympathisch“ bis hin zu „Ihr Schweine, Ihr testet Raubkopien“ reichten, sind dabei eine ganze Menge Knack- und Angelpunkte zum Vorschein gekommen, Wir haben deshalb ein Interview mit dem Ariola-Rechtsanwalt geführt, das sehr interessant sein dürfte und die-meisten der von Euch gestellten Fragen beantwortet.

Noch einen weiteren Typ von Leserbriefen gab es zum Thema Kleinanzeigen, so z.B. diesen hier : „...Auf der einen Seite_ seid Ihr absolut gegen Raubkopien , und auf der anderen Seite unterstützt Ihr tatkräftig die Szene mit Kleinanzeigen. In der Ausgabe 8+9/88 z.B. haben fast alle Groups inseriert, die was auf sich halten können. PLK-Adressen wollt Ihr zwar nicht veröffentlichen, aber leicht zu entziffernde ASCII-Codes druckt Ihr dennoch ab...“ Wie man im Interview sehen kann, werden diese ASCII-An-zeigen nicht nur von Raubkopierern, sondern auch von „Testbestellern“ genutzt. Da wird es ganz generell jetzt einige Veränderungen geben.

Wir wollen nun keine Anzeigen mehr veröffentlichen, die in irgendeiner Weise darauf hindeuten, daß es sich bei dem Inserenten um einen Raubkopierer (oder Testbesteller?) handeln könnte. Das ist natürlich hart für die „ehrlichen“ PLK-Besitzer, wir sehen uns aber zu diesem Schritt gezwungen. Unsere Moral ist nämlich nicht doppelbödig, wie uns vorgeworfen wird, sondern öffentlich! In diesem Sinne hoffen wir, daß Sie unsere Entscheidung akzeptieren und im nachfolgenden Interview die Beantwortung so manch heißer Frage finden können.

Ihre ASM-Redaktion

ASM-Redakteurin Martina Strack hatte die Gelegenheit, mit dem Rechtsanwalt und Diplomingenieur Günter Freiherr von Gravenreuth über die Verfolgung von Raubkopierern, den Urheberrechtsschutz und die Straf-Gepflogenheiten in der Bundesrepublik zu sprechen. Was sie dabei erfahren hat, können Sie im nachfolgenden Interview nachlesen.

ASM: Herr von Gravenreuth, bitte erzählen Sie uns ein paar Dinge zu Ihrer Person, wie alt Sie sind und welche Funktion Sie bekleiden.

v.Gravenreuth: Ich bin 40 Jahre alt, bin Rechtsanwalt und Diplom-lngenieur und habe auch Programmieren gelernt, zuerst in Cobol , dann auch in Assembler. Ich vertrete hauptsächlich Industriebetriebe in EDV-Rechtssachen. Unter meinen Klienten befindet sich auch Ariolasoft.

ASM: Wieviele Fälle haben Sie denn so etwa im Jahr zu bearbeiten?

v. Gravenreuth: Die Zahl möchte ich nicht nennen.

ASM: Warum nicht?

v. Gravenreuth: Nein, dann fangt wieder diese Rechnerei an. Nein, ich will wirklich keine Zahl nennen.

ASM: Glauben Sie nicht, daß die Rechnerei auch dann anfängt, wenn wir schreiben, daß Sie keine Zahlen nennen wollen?

v. Gravenreuth: Jaaaaa..,

ASM: Wieviele Fälle bearbeiten Sie denn jährlich für Ariolasoft?

v.Gravenreuth: Darüber möchte ich auch nichts sagen.

ASM: Haben Sie denn neben den Industrie-Klienten auch mal die Gegenseite vertreten, also z.B. Raubkopierer?

v.Gravenreuth: Ja, in einem Fall habe ich einen Mann vertreten gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Der Angestellte hatte sich als Aufgabenbereich mit Hardware zu beschäftigen. Hat aber dann für den Arbeitgeber ein Programm geschrieben. Natürlich hatte der Angestellte das Programm auch auf der Festplatte seines privaten PC's, als er die Firma verließ. Die verklagte ihn dann, wegen Verletzung des Urheberrechtsschutzes, aber ich sehe gute Chancen, daß der Mann Recht bekommt Denn wenn jemand für Hardware-Angelegenheiten eingestellt ist, dann gibt er nicht automatisch sein Urheberrecht an Software ab, wenn er diese für den Arbeitgeber erstellt.

ASM: Wie sieht das eigentlich genau mit der Rechtslage bei Software aus? Da gab es ja in der Vergangenheit einige Unstimmigkeiten, und auch die Presse berichtete unterschiedlich über dieses Thema.

v. Gravenreuth: Es gibt verschiedene urheberrechtliche Schutzmöglichkeiten für Software. Da hätten wir zunächst den Schutz als „technisches Spracftwerk“ Das trifft hauptsächlich auf Anwendungsprogramme zu, aber auch auf den Programm-Code selbst. Allerdings ist ein Computer-Programm nur dann als technisches Sprachwerk schutzfähig, wenn es zum Zeitpunkt der Entwicklung/Vermarktung über der Leistung eines durchschnittlichen Programmierers liegt.

ASM: Was ist denn ein „durchschnittlicher Programmierer“?

v. Gravenreuth: Tja, da streiten sich die Gelehrten drüber... Aber, ein Computerspiel ist ja auch noch auf andere Arten urheberrechtlich zu schützen. So gibt es den urheberrechtlichen Schutz der Sounds als „Musikwerk”, ähnlich den „normalen" Musikstücken. Eine weitere, sehr oft anzuwendende Möglichkeit ist der Schutz als „Filmwerk" Hier wird der Ablauf der Bilder urheberrechtlich geschützt, wie bei einem Kinooder Fernsehfilm. Außerdem gibt es den wettbewerbsrechtlichen Schutz, der nach einer Entscheidung des Landgerichts München auch auf Computerprogramme angewendet wird. Hierfür muß das Produkt lediglich eine „Eigenart“ aufweisen.

ASM: Wie sehen denn da die unterschiedlichen Strafen bei den verschiedenen Verstößen aus? Also, nehmen wir mal an, ich würde lediglich mit einem Freund Kopien austauschen von den Programmen, die wir uns wechselseitig im Original kaufen. Wir werden erwischt, und jeder von uns besitzt so ca. 10 Raubkopien, ohne daß wir diese weiterverbreitet haben.

v. Gravenreuth: So pauschal kann man das nicht sagen, weil die einzelnen Bundesländereine sehr unterschiedliche Ver-folgungspraxis haben. Es hängt auch sehr davon ab, ob derjenige die Verbreitung von Raubkopien gewerblich betrieben hat Auch der „Eigengewinn'1 spielt eine Rolle, den man davon hat, wenn man, statt Originale zu kaufen, Raubkopien besitzt. In dem von Ihnen genannten Fall würde das Verfahren bei Jugendlichen meist wegen Geringfügigkeit eingestellt Oft gibt es noch eine Ermahnung dazu, in seltenen Fällen muß auch schon mal gemeinnützige Arbeit geleistet werden. Solche Fäile kommen aber ganz selten zur Anklage.

ASM: Das wäre also der typische „Besitzer einer kleinen Menge von Raubkopien"gewesen. Wie sieht das aber aus, wenn jemand regelmäßig Raubkopien tauscht und mit ca. 1000 Raubkopien erwischt wird?

v. Gravenreuth: Das ist regional sehr unterschiedlich* In Hamburg, Hannover, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Rheinland Pfalz muß man mit einer Anklage rechnen. In Kiel und Darmstadt wird das Ganze noch sehr „locker“ gehand-habt. Dort werden solche Verfahren zum Großteil ohne Geldbuße eingestellt, Für den Rest der Bundesrepublik kann man mit einer Einstellung des Verfahrens mit Geldbuße rechnen.

ASM: Wie hoch liegen denn da etwa die Geldbußen?

v. Gravenreuth: Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, Da kann man schlecht sagen: „soundsoviel“.

ASM: Wir würden unseren Lesern gern sagen, daß man in einem solchen Fall mit einer Geldbuße von ca. 300 bis 500 DM rechnen muß.

v. Gravenreuth: Ja , so in dem Dreh kann das liegen. Aber das kann auch sehr viel mehr werden. Wir hatten da zum Beispiel einen Fall, tn dem einer, der Raubkopien in großem Stil verkauft hat, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Der Mann hatte 13.000 Programme auf ca. 700 Disketten als Raubkopien angeboten.

ASM: Bel „gewerblicher Verbreitung“ kann es also schon sehr teuer kommen...

v. Gravenreuth: ...besonders im Wiederholungsfall. Da wurde z.B. ein Raubkopierer Ende 1983 erwischt. Er gab dann an, daß er in Zukunft die Raubkopiererei unterlassen will. Vor nicht allzu langer Zeit wurde er erneut erwischt. Der hatte schon gar keine Listen mehr verschickt, weil er einfach alles liefern konnte. Als die Polizei die Haussuchung durchgeführt hatte, da haben die das Zeug mit zwei PKW und einem LKW abtransportiert. Letzterer wurde noch von dem Beschuldigten selbst gestellt. Der hat seine Kundenkartei auf derFestplatte gehabt. Das Ende vom Lied war jedenfalls, daß er zu 300 Tagessätzen verurteilt wurde,

ASM: Wie steht das denn in dem Zusammenhang mit dem Cracken aus? Es herrscht bisher die Vorstellung, daß das pure Cracken von Programmen erlaubt ist. Ich kaufe miralso ein Original und cracke, nur zu meinem eigenen Vergnügen oder weil ich mich beweisen will, den Kopierschutz.

v. Gravenreuth: Das Cracken von Programmen ist auch nicht erlaubt!

ASM: Wieso nicht?

v. Gravenreuth: Das liegt daran, daß die Veränderung von Programmen nur mit Erlaubnis des Herstellers zulässig Ist, und das Cracken ist ja eine Veränderung des Original-Programms.

ASM: Wenn ich den Crack aber nur privat für mich selbst mache, dann schädige ich doch niemanden?

v. Gravenreuth: Das nicht, aber ich glaube kaum, daß da das Privatinteresse höher bewertet wird als die Interessen der Firma, die das Programm vertreibt. Die dürften wohl kaum mit der Veränderung einverstanden sein.

ASM: Eine „normale“ Raubkopie kann man ja relativ einfach erkennen. Wie sieht denn der Stand der Dinge bei den Raub-kopien aus, die als regelrechte Plagiate auf den Markt gebracht werden?

v. Gravenreuth: Die Fälle, in denen Plagiate vertrieben werden, nehmen zu, wie das bei der Plagiatherstellung auch ganz allgemein festgestellt werden kann. Wir ermitteln z.B, gerade gegen eine Gruppe, die Plagiate von Lacoste, von Cartier und eben auch von Computerspielen vertreibt.

ASM: Wie stellen sich denn Einzeifälie dar, die Sie in Ihrer langjährigen Praxis kennengelernt haben?

v. Gravenreuth: Der jüngste bisher ermittelte Softwarepirat mit überregionalen Verbreitungshandlungen und einem nicht gänzlich unerheblichen Verbreitungsumfang war zur Tatzeit 10 Jahre alt. Daß es unter den Raubkopierern auch solche gibt, denen nicht die neuesten Spiele, sondern das damit verdiente Geld am Herzen liegt, zeigte der Falt von zwei 15jährigen Auszubildenden, die monatlich über ca. 1.000 DM Taschengeld verfügten. Das Geld reichte ihnen jedoch nicht, so daß bei anderen Personen noch Darlehen aufgenommen wurden. Als dies immer noch nicht ausreichte, versuchte man - so wörtlich bei der polizeilichen Vernehmung - „das große Geld" mit dem Verkauf von Raubkopien von Computerspielen zu erzielen. Als auch diese Umsätze nicht mehr zur Deckung der finanziellen Ansprüche ausreichten, erfolgte ein Tankstellenüberfall, bei dem sie letztlich gefaßt wurden.

ASM: Aber nicht jeder Raubkopierer überfällt da gleich eine Tankstelle. Den meisten geht es doch eher darum, billig an Software heranzukommen, oder in der „Szene“ etwas zu gelten.

v. Gravenreuth: Ich kann da noch ein weiteres Beispiel anführen. Ein 18jähriger Jugendlicher hat zur Abwicklung der Geschäfte mit dem Vertrieb von Raubkopien drei Bankkonten in Österreich angelegt. DerVer-trieb selbst erfolgte über eine Postlagerkarte. Als die Polizei das Postamt observierte und ihn festnehmen wollte, zog er eine Schußwaffe. Die Verwendung der Postlagerkarte zur Tarnung erfolgte allerdings erst, nachdem bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn lief, er bereits ab-gemahnt war und eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Aber natürlich geben diese beiden Fälle nicht die gesamte Raubkopiererszene wieder.

ASM: Sind Sie persönlich denn schon mit „rabiaten" Raubkopierern in Berührung gekommen?

v. Gravenreuth: Natürlich gibt es Drohungen gegen den „Raubkopiererjäger von Ariolasoft“ wie man mich nennt. Ich habe schon Bombendrohungen bekommen und auch Anrufe, in denen zum Beispiel angedroht wurde, die Autos der Anwälte zu „flambieren“ Der letztgenannte kam von Volker Beitendorf, den wir gerne fangen würden...

ASM: Wie kommen denn die Firmen bzw. deren Anwälte an die Raubkopierer heran?

v. Gravenreuth: Wir haben da unsere Testkäufer, die sich z.B. auf Kleinanzeigen melden. So kommen wir an die Unterlagen heran. Zum Teil geben unsere Testkäuferauch selbst Kleinanzeigen auf. In der letzten ASM-Ausgabe befindet sich z.B. eine ASCIl-Text-Anzeige, die von einem solchen Testkäufer aufgegeben wurde.

ASM: Da ist ja'n Ding! ln Zukunft gibt es bei uns sowieso keine Anzeigen mehr, aus denen ziemlich eindeutig hervorgeht, daß es sich um Raubkopien handelt. Schlechte Karten in Zukunft also auch für Ihre Testkäufer. Und bei solchen Geschichten arbeiten Vertriebsfirmen, Hersteller, Polizei und Rechtsanwälte Hand in Hand?

v. Gravenreuth: Ja, das kann man so sagen,je nachdemtwie der Fall gelagert ist.

ASM: Und die Testkäufer sind immer zuverlässig? Ich könnte mir vorstellen, daß jemand unter diesem Deckmäntelchen ganz gut selbst mit Raubkopien handeln könnte*

v. Gravenreuth: Das ist auch schon vorgekommen. Bisher wurden vierTestbesteiierschon mal in Ermittlungen hineingezogen,denn diese versenden ja auch Listen, auf denen sie Raubkopien anbieten. Bei Haussuchungen sind dann auch solche Listen gefunden worden. Allerdings zeigte sich nur bei einem, daß er tatsächlich „nebenher“ kräftig mit Raubkopien gehandelt hat. Ich hoffe doch, daß meine Testbesteller zuverlässig sind,

ASM: Zum Abschluß dieses Interviews haben Sie evtl. noch einen außergewöhnlichen Fall auf Lager, den Sie unseren Lesern verraten können?

v. Gravenreuth: Manchmal

kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Da gab es den Fall eines Mannes, der drei Damen gleichzeitig, aufweiche Art auch immer, so abhängig gemacht hat, daß diese für ihn die Raubkopien vertrieben haben. Auch als erdann nach Brasilien geflüchtet ist, haben die drei noch weitergemacht.

ASM: Das grenzt ja schon fast an Zuhälterei...

v. Gravenreuth: Das haben Sie gesagt...

ASM: Herr von Gravenreuth, wir danken Ihnen für dieses interessante Gespräch.

ASM

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L'Amstrad CPC est une machine 8 bits à base d'un Z80 à 4MHz. Le premier de la gamme fut le CPC 464 en 1984, équipé d'un lecteur de cassettes intégré il se plaçait en concurrent  du Commodore C64 beaucoup plus compliqué à utiliser et plus cher. Ce fut un réel succès et sorti cette même années le CPC 664 équipé d'un lecteur de disquettes trois pouces intégré. Sa vie fut de courte durée puisqu'en 1985 il fut remplacé par le CPC 6128 qui était plus compact, plus soigné et surtout qui avait 128Ko de RAM au lieu de 64Ko.