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Lohn und Gehaltsberechnung mit STEUER (CPC Amstrad International)Applications Compta, Bourse, Budget
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Ohne Moos nix los
Lohn- und Gehaltsberechnung mit STEUER

Als Arbeitnehmer lebt man nicht von der Hand in den Mund, sondern erhält für die geleistete Arbeit Lohn- oder Gehaltszahlungen. Dabei weiß man aber oft nicht genau, wie sich eigentlich die Abrechnungen des Arbeitgebers zusammensetzen.
Das hier vorzustellende Programm STEUER eignet sich hervorragend dazu, die jeweiligen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen auch mal selbst kontrollieren zu können - und zwar auf den Pfennig genau. Schließlich bewahrt das Zeitalter der EDV die Firmenbuchhaltung des Arbeitgebers auch nicht vor Fehlern. Zum anderen ist es sicher nicht verkehrt, wenn man über die "Zusammensetzung" des eigenen Einkommens genau Bescheid weiß.

Wer sich aber schon einmal die Mühe gemacht hat, hinter die ganzen Berechnungsmodalitäten zu kommen, hat sich bestimmt nur zu oft ganz schön die Haare gerauft. Das liegt daran, daß unser Vater Staat alles am liebsten kompliziert macht - eine einfache Regelung, beispielsweise in Lohnsteuerfragen, wäre zwar angebracht, ließe wahrscheinlich aber den Mythos, der über allen Behördenprodukten weht, verblassen.

STEUER hilft diesem Übel dahingehend ab, daß man mit etwas einfacher Vorarbeit über die eigene Lohn- und Gehaltssituation auf dem laufenden bleibt. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn man wegen einer Lohn- oder Gehaltserhöhung im Personalbüro vorspricht man weiß dank STEUER klipp und klar über das jeweilige Brutto-Netto-Verhältnis Bescheid.

STEUER schafft Klarheit beim Gehaltsstreifen

Das Programm basiert auf einem rechnerischen Leitfaden, den jedermann beim Bundesfinanzministerium oder dem Bund der Steuerzahler anfordern kann.

STEUER ermöglicht jedermann/-frau mit den Steuerklassen I bis VI (Verheiratete, Ledige, mit und ohne Kindern oder mit Steuerfreibeträgen), die Lohnsteuer und andere Sozialabgaben nachzurechnen. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gilt für dieses Jahr eine Beitragsbemessungsgrenze von 6500- DM brutto, was bedeutet, daß man bei einem Einkommen von 6500-DM oder mehr den Höchstsatz bezahlt. Für die Rentenversicherung ist der Arbeitnehmeranteil 9,35 % (Höchstsatz also 607,75 DM). Für die Arbeitslosenversicherung ist der Arbeitnchmer-An

teil 2,15 % (Höchstsatz also 139,75 DM). Von der bereits erwähnten Beitragsbemessungsgrenze (6500- DM) werden 75 % als Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkassen genommen. Wer also über 4875,- DM zu versteuerndes Einkommen liegt, zahlt auch den Höchstsatz für die Krankenversicherung. Da die Beitragssätze von Kasse zu Kasse verschieden sind, gibt es hier kein einheitliches Rechenbeispiel, so daß man sich über den Prozentsatz bei der Krankenkasse erkundigen muß. Auch regional gibt es Unterschiede -beispielsweise verlangen die AOK, IKK oder BKK in Stuttgart, Frankfurt oder Hamburg unterschiedliche Beiträge.

Unterschiedliche Berechnungsformeln - kein Problem für STEUER

Diese regionalen Unterschiede gibt es genauso bei der Kirchensteuer, die, so man eine steuerpflichtige Religionszugehörigkeit hat, auch berechnet wird. In Bayern. Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg werden 8 % Kirchensteuer verlangt. In allen anderen "allen Bundesländern" sind es 9 Prozent. Der Prozentsatz bezieht sich auf die zu zahlende Lohnsteuer. In den neuen Bundesländern gibt es noch Zwischenlösungen, die davon betroffenen Leser sollten sich hier beim Finanzamt erkundigen. Auch Kinder werden bei der Kirchensteuer berücksichtigt, und der 8-%- beziehungsweise 9-%-Satz ist dann hinfällig. Die Beitragssätze für Krankenkasse und Kirchensteuer sollten Sie also bei den zuständigen Stellen erfragen, weil diese Angaben für die Berechnung mit STEUER dringend notwendig sind. Die genannten Bemessungsgrenzen ändern sich leider jährlich, so daß jedes Jahr eine Programmanpassung notwendig ist, die nachfolgend noch beschrieben wird.

Auch die jährlichen Anpassungen sind möglich

Das eigentlich Feine am Programm STEUER ist aber, daß man beispielsweise für Lohn- oder Gehaltsverhandlungen die gewünschte Nettosumme eingeben und daraus dann anhand des eigenen steuerlichen Umfeldes das dazu gehörende Brutto mit allen notwendigen Abgaben berechnen und ausdrukken lassen kann. STEUER braucht für diese Berechnung etwa zehn Sekunden, die zu warten sich aber lohnt.
Als Eingabewerte werden benötigt:

Steuerpflichtiges Brutto: steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Abzug der Freibeträge

Steuerklasse: laut Lohnsteuerkarte Krankenkassenbeitrag: in %, zu erfragen bei Ihrer Krankenkasse (die Höchstbeträge sind bereits berücksichtigt)

Anzahl der Kinder, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind

Sonstige Freibeträge: laut Lohnsteuerkarte (hier den monatlichen Freibetrag in DM eingeben)

Religionszugehörigkeit: mit <J> oder <N> beantworten

Kirchensteuersatz: in % angeben (wegen regionaler Unterschiede), falls man kirchensteuerpflichtig ist (bei <J>)

Rentenversicherung: Sind Sie rentenversicherungspflichtig? Wenn nicht, müssen Sie <N> angeben (zum Beispiel Beamte), da bei nicht-rentenversicherungspflichtigen Lohnsteuerzahlern die Vorsorgepauschaleberechnung anders ist.

Die Programmbedienung ist einfach

STEUER ist programmtechnisch wie folgt aufgebaut: In den Zeilen 10 bis 310 wird der Bildschirm eingestellt, das heißt, Fenster und Farben werden festgelegt. In den Zeilen 370 bis 560 werden die Eingabewerte unter verschiedenen Variablen gespeichert. In Zeile 660 werden dann zunächst die sonstigen monatlichen Freibeträge (wf) vom Monatslohn (r4) abgezogen.

Die bei der Berechnung der Anfangsbeträge des Arbeitslohnes, außer Ansatz bleibenden Bruchteile eines Pfennigs, müssen nun dem Arbeitslohn vor der

Hochrechnung auf einen Jahreslohn zugerechnet werden. Hier werden pauschal 67 Pfennnig addiert. Dann wird hochgerechnet und der Betrag auf ganze Pfennige abgerundet. Diese Verfahrensweise erfolgt deshalb, da alle im folgenden abzuziehenden Freibeträge und Pauschalen Jahreswerte sind.

In den Zeilen 740 und 750 wird der sich so ergebende Jahreslohn auf einen durch 54 ohne Rest teilbaren Wert abgerundet und die Unter- und Obergrenze der Stufe in der Jahreslohnsteuertabelle errechnet. Die Obergrenze ro wird auch später noch zur Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Untergrenze ru zur Errechnung des zu versteuernden Einkommens zv benötigt.

In den Zeilen 890 bis 920 werden entsprechend der Lohnsteuerklasse und der angegebenen Kinder die Pausch- und Freibeträge festgelegt. Hier sei der Arbeitnehmerpauschbetrag erwähnt, wobei es sich um die Werbungskostenpauschale in Höhe von 2000,- DM handelt, die seit 01.01.1990 pauschal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

So bekommt zum Beispiel ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 2000,— DM und den Sonderausgabenpauschbetrag von 108,- DM abgezogen. Hinzu kommen die Abzüge für Kinder, falls vorhanden, pro Kind 3024 - DM (siehe Zeile 880).

Das Programm wurde nach steuerlichen Richtlinien erstellt

Auf die Berechnung der Vorsorgepauschale in den Zeilen 1000 bis 1140 muß nicht genauer eingegangen werden. Erwähnt sei hier nur die Abfrage nach dem Zustand von rv$ (Rentenversicherungspflicht) in Zeile 1000, da die Berechnung der Vorsorgepauschale ab hier in verschiedene Richtungen läuft (siehe Zeile 1000 bis 1040). In Zeile 1110 wird die Vorsorgepauschale auf einen durch 54 ohne Rest teilbaren Wert gebracht.

In Zeile 1150 werden von dem zu versteuernden Einkommen beziehungsweise dem unteren Tabellenwert ru die festen Tabellen frei betrage (wie in Zeilen 890 bis 920 festgelegt) und die Vorsorgepauschale abgezogen. Danach erfolgt wieder die Rundung auf einen durch 54 ohne Rest teilbaren Wert.

Dann erst wird die eigentliche Lohnsteuer aus dem Jahreswert berechnet. Dabei sollte man sich die Frage nach der Höhe der Steuerklasse in Zeile 1160 an-sehen. Denn bei Steuerklasse V und VI ist die Lohnsteuerberechnung wesentlich aufwendiger, wie man in den Zeilen 1190 bis 1410 feststellen kann.

Bei den Steuerklassen I, II, III und IV wird hier nur einmal das Unterprogramm von Zeile 1220 bis 1340 durchlaufen. Ab Zeile 1420 treffen die beiden Zweige wieder zusammen, daß heißt, ab hier werden wieder alle Steuerklassen gleich berechnet.

Es geht jetzt nur darum, die inzwischen ermittelte Jahreslohnsteuer in eine Monatslohnsteuer um zu rechnen. Dazu wird in Zeile 1420 die Lohnsteuer in Pfennige umgerechnet. Danach wird
der Jahreswert jw durch 12 geteilt, um auf die Monatsweile zu kommen. Diese Rechnung wird jedoch zweimal ausgeführt und das Ergebnis einmal auf- und einmal abgerundet. Der abgerundete Wert wird nun in Zeile 1450 mit 0,01 multipliziert (um auf DM zu kommen) und unter der Variablen "11" abgelegt. Die Variable "11" entspricht der Monatslohnsteuer.

Die Berechnung der Kirchensteuer ohne Kinder in Zeile 1590 erfolgt prozentual von der Lohnsteuer. Mit Kindern kommt hier noch ein "Kinderfreibetrag" für die Kirchensteuer zum Tragen.

In den Zeilen 1460 bis 1480 werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual aus dem zu versteuernden Monatseinkommen errechnet. Von dem, was der streßgeplagte Arbeiter im Schweiße seines Angesichts dem Arbeitsmarkt abringen konnte (r4), werden ihm nun in Zeile 1490 die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer abgezogen und die kläglichen Überreste als Variable "Netto" gespeichert.

Die Netto-Brutto-Berechnung ist über eine For-Next-Schleife (Zeile 630 und 1730) gelöst, da eine solche Berechnung nicht anders möglich ist - hier ist etwas Geduld notwendig.

In den Zeilen 1790 bis 2260 werden der Bildschirm für die Ausgaben eingestellt und die Berechnungen und Eingaben ausgedruckt. In den Zeilen 2290 bis 2980 werden das Druckermenü vorgestellt und die Aus- und Eingabewerte für den Ausdruck zusammengestellt.

Jahresanpassung

Da sich, wie erwähnt, die Berechnung der Lohnsteuern, Krankenkassenbeiträge und so weiter jährlich ändert, muß STEUER auch dementsprechend angepaßt werden.

In den bereits erwähnten Zeilen 1460, 1470 und 1480 werden die Prozente für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich angepaßt sowie auch die Beitragsbemessunggrenze.

Beispielsweise muß in Zeile 1470 dann der Wert 0,0935 (Rentenversicherung) ab dem 1. April in 0,0855 geändert werden - was man ruhig tun sollte, da die Änderungen aktuell sind (bei Erscheinen dieser Ausgabe) und man so gleichzeitig das Ändern üben kann.

Heinz-Jürgen Reinstädler/tk , CPCAI

★ PUBLISHER: CPC Amstrad International
★ YEAR: 1991
★ CONFIG: 64K + AMSDOS + ROM BASIC 1.1
★ LANGUAGE:
★ LiCENCE: LISTING
★ COLLECTION: CPC AMSTRAD INTERNATIONAL 1991
★ AUTHOR: Heinz-Jürgen Reinstädler
 

★ AMSTRAD CPC ★ DOWNLOAD ★

Type-in/Listing:
» Kontoverwaltung    (CPC  Amstrad  International)    GERMANDATE: 2020-04-22
DL: 315
TYPE: ZIP
SiZE: 11Ko
NOTE: Basic 1.1/40 Cyls
.HFE: Χ

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L'Amstrad CPC est une machine 8 bits à base d'un Z80 à 4MHz. Le premier de la gamme fut le CPC 464 en 1984, équipé d'un lecteur de cassettes intégré il se plaçait en concurrent  du Commodore C64 beaucoup plus compliqué à utiliser et plus cher. Ce fut un réel succès et sorti cette même années le CPC 664 équipé d'un lecteur de disquettes trois pouces intégré. Sa vie fut de courte durée puisqu'en 1985 il fut remplacé par le CPC 6128 qui était plus compact, plus soigné et surtout qui avait 128Ko de RAM au lieu de 64Ko.