CODINGFDC ★ Arbeiten mit Diskette (5) ★

Arbeiten mit Diskette (5) (Computer Schau)
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In diesem Teil der Grundlagenartikel über die Floppy gehe ich auf ein besonders heikles Thema ein. Nämlich auf das Thema Programmschulz. Viele Hersteller von Software versuchen, Ihre Produkte vor dem Einblick fremder Augen zu schützen. Die Gründe hierfür sind mir bestens bekannt.

Auch ich habe eine nicht gerade gute Meinung von Personen, die mit der Arbeit anderer versuchen, Geschäfte zu machen. Was ist aber mit demjenigen, der sein Programm mit dem CPC-Schutz versehen hat und vergaß, eine offene Kopie abzuspeichem? Diesen CPC-Besitzem soll mit dem zu diesem Artikel gehörenden Programm geholfen werden. Aber vor allem auch andere Punkte bezüglich Softwareschutz und Copyrights werden angesprochen. Ein wirklich „heißes” Thema. Und deshalb zählen auch solche Informationen zu den Grundlagen.

Einmal abgesehen von der Computerei, zeigt die Geschichte der Evolution, daß nur durch Kopie guter Eigenschaften ein Weiter- oder Fortbestand gesichert ist. All dies trifft eigentlich für alle Lebensbereiche zu. Es wäre ja auch unsinnig, jedesmal das „Rad“ neu erfinden zu wollen. Andererseits aber ist es sicherlich das gute Recht der Hersteller und Ersteller von Produkten, für die geleistete „Arbeit“ auch gebührend entlohnt zu werden. Dies gilt auch für die Hersteller von Soft- und Hardware.

Eine unbefriedigende Situation

Durch Copyrights wird versucht, Mitbewerbern den Weg zu fremden „Früchten“ zu verwehren. In manchen Fällen aber nimmt dies Formen an, die leider zum Nachteil der eigentlichen Kunden ist.

Wenn es so weitergeht, wie es im Augenblick aussieht, dann unterliegen irgendwann sogar einzelne simple Programmroutinen einem Copyright, weil ein guter Sachverständiger in diesen irgendwelche außergewöhnliche geistige Leistung „entdeckt“. Kopiert wurde immer und wird es immer werden. Im Falle der Computer eben manchmal auch zum Schaden der Softwarehäuser. Andererseits aber gibt es das schon fast klassische Beispiel des Programmes WORDSTAR, dem wohl meistkopierten Anwenderprogramm für Mikrocomputer. Trotz aller Kopien, war und ist der Verkauf dieses Programmes ein „Bombengeschäft“.

Deswegen gleich einmal ein paar Takte zum Thema „Raubkopierer“. Ich persönlich zähle zu den Raubkopierern eigentlich nur diejenigen, die dies tun um Software an denen sie keine Rechte besitzen, weiterzuverbreiten. Egal ob mit oder ohne Gewinn. Solange jemand - für sich - nur „Arbeitskopien“ von Programmen macht, die er legal erworben hat, sehe ich eigentlich keine strafbare Handlung. Die rechtliche Situation ist aber viel komplizierter! An ein paar Beispielen will ich erläutern, was ich damit meine und weshalb Sie sich - zu Ihrem eigenen Schutz - auf dem neuesten Stand der Dinge halten sollten. Da die Fachpresse laufend hierüber berichtet, haben Sie die Möglichkeit hierzu.

Lesen Sie weiter, welche Auswüchse die ganze Copyrightsituation „treibt“.

Manche Softwarehersteller erlauben nur eine Arbeitskopie. Andere gehen soweit, eine Arbeitskopie durch Schutzmaßnahmen, die nicht jeder umgehen kann, überhaupt nicht zuzulassen. Schlimm finde ich auch, daß in manchen Verkaufsbedingungen steht, daß das erworbene Programm nur auf einem einzigen Rechner eingesetzt werden darf. Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie kaufen eine Schallplatte und diese dürfen Sie nur auf dem Plattenspieler abspielen, den Sie zum Zeitpunkt des Kaufes besaßen. Falls Sie zwei Plattenspieler besitzen, was ist dann? Vielleicht haben Sie sogar in Ihrem Wochenend-Dominizil einen weiteren Plattenspieler und dort dürfen Sie sich Ihren Lieblingssong ebenfalls nicht anhören! Zurück zur Software. Was bedeutet dies eigentlich in dem Falle, daß Sie sich zu Ihrem CPC 464 auch noch einen CPC 6128 zulegen? Dürfen Sie dann...? Oder Sie wollen einem Bekannten, der sich wirklich nur informieren will, die Möglichkeit geben, sich einmal länger mit einem von ihm zum Kauf geplanten Programm zu beschäftigen? Das sind Punkte, die durch die Rechtssprechung nicht voll geklärt sind. Ich weiß, daß die Hintergründe für derartige „Bestimmungsblüten“ schon einen tieferen Sinn haben. Es soll vor allem sichergestellt werden, daß große Firmen, die mehrere Computersysteme haben, auch für jedes System ein eigenes Programm kaufen sollen. Aber es ist oft noch schlimmer, denn manchmal können Sie auch lesen, daß Sie nicht das Programm, sondern nur die Nutzungsrechte zum Betrieb auf einem Computer erworben haben. Können Sie nun diese Nutzungsrechte verschenken, weil Sie dieses Programm nicht mehr verwenden wollen?

Wie sieht es aus, wenn Sie Ihren „alten“ Computer durch einen „Neuen“ ersetzen, dürfen Sie diesen Nachfolger mit den alten Programmen beglücken? Fragen über Fragen und in jedem Falle wäre — beim Auftreten eines Klägers - eine eventuelle richterliche Entscheidung wahrscheinlich anders. Geht das nicht alles etwas zu weit? Sind hier nicht manche Bestimmungen völlig unsinnig? Betrachten wir das Ganze auch noch einmal von einer anderen Seite. Sie haben sich ein Programm gekauft, mit dem Sie Ihre Buchhaltungsaufgaben erledigen. „Fairerweise“ wurde Ihnen erlaubt, eine Arbeitskopie zu erstellen. Durch einen unglücklichen Zufall wurde die Arbeitskopie unbrauchbar. Da Sie aber das Original besitzen, kein Problem. Original aus dem feuer-, einbruchs- und erdbebensicheren Panzerschrank geholt, mit einem Doppellaufwerk die Erstellung einer neuen „Arbeitskopie“ eingeleitet. Wenn Sie nun Pech haben, kann Ihnen dasselbe passieren, wie ich es schon erlebt habe: Stromausfall! Dies muß nun nicht heißen, daß das Original zerstört wurde, aber ich habe es leider schon zweimal persönlich erlebt. Beide Lese-/ Schreibköpfe waren im „Diskettenzugriff“, durch den Stromausfall ging die Elektronik in einen Undefinierten Zustand. Der Erfolg, es wurde kurzfristig auf beide Disketten geschrieben. Original und die halbfertige Kopie waren unbrauchbar. Da es sich bei mir um eigene Datendisketten handelte, hatte ich nach dem Vater/Sohn/Enkel-Prinzip gearbeitet. Deswegen war es nicht so tragisch. Als der Strom wieder da war und ich festgestellt hatte, daß beide Disketten unbrauchbar waren, nahm ich die „Sohn“-Diskette. Den Kopiervorgang wieder gestartet..., und nun dürfen Sie schmunzeln... Seitdem bleiben meine Computer an gewittrigen Sommerabenden ausgeschaltet. Anmerken möchte ich aber noch, daß es kein CPC war, mit dem ich dieses Erlebnis hatte. Falls Ihnen aber ein derartiges Mißgeschick mit Programmdisketten passiert, müssen Sie nun, nur weil mehrere Kopien nicht erlaubt waren, das gleiche Programm nochmals kaufen? Ich hoffe nur, daß in der nächsten Zukunft eine Lösung im Sinne der Programm-Kunden gefunden wird. Vielleicht kann dies auf ähnliche Weise wie bei den Musiktonträgern geschehen (GEMA-Gebühren o. ä.). Bis dies aber soweit ist, kann ich Ihnen nur empfehlen, passen Sie auf, daß Sie nicht durch Verstoß gegen Vorschriften oder Bestimmungen in die Mühlen der Justiz geraten.

Auch ich muß nun aufpassen mit dem Programm PCOPY, denn es gibt Abniahnfirmen, die sich darauf spezialisiert haben, zum Beispiel gegen Anbieter von Backupsoftware vorzugehen, nur weil diese vergessen haben, in der Anzeige darauf hinzuweisen, daß das angebotene Programm nur für Backups von Software erlaubt ist, deren Kopierrechte man besitzt. „Beihilfe...“. Oft kommt es zwar nicht darüber dann zu einem Rechtsstreit, aber es sind seitens der Abmahnfirma Kosten angefallen, über die dann vielleicht ein Richter entscheiden muß. Deshalb weise ich nun ausdrücklich darauf hin, daß das Programm „PCOPY“ dieses Heftes nur zum Kopieren von Software benutzt werden darf, deren Rechte man besitzt.

Save„name“,p - ist dies sinnvoll

Doch nun wieder zum CPC. Was die Entwickler der CPC-Firmware dazu bewogen hat, die Möglichkeit vorzusehen, ein Basic-Programm zu „schützen“ wird mir vermutlich immer ein Rätsel bleiben. Vergessen diese in höchsten Regionen schwebenden „Koryphäen“ tatsächlich, daß alles was für ein Programm erforderlich ist, auch durch irgendwelche Programmteile lesbar sein muß? Oder glauben diese, daß sie soweit oberhalb des allgemeinen Wissens schweben, daß andere, die sich mit Computern beschäftigen nicht in der Lage sind innerhalb kürzester Zeit solche Schutzmechanismen zu beseitigen? Ich weiß es nicht, eines aber ist mir klar, die Programmierer des „protectet“-Schutzes von Locomotive Software hatten sicherlich nicht bedacht, wie einfach beim CPC 464 dieser Schutz umgangen werden kann. Mein Aufruf deswegen an Programmierer von Firmware, laßt diesen Unsinn und implementiert dafür lieber eine Hardcopy-Routine. Gute Software braucht nicht geschützt zu werden, denn diese wird in ausreichenden Mengen gekauft. Ich erinnere nur an Wordstar. Auch gut gemachte Handbücher nützen mehr als solche Spielereien. Der einzige Effekt, der wirklich mit einer Schutzeinrichtung dieser Art erreicht wird, ist der, daß ein Anwender sich vor sich selbst schützt und irgendwann ein eigenes Programm vor sich selbst „versteckt“. Professionelle Software wird meist mit anderen Methoden geschützt.

Nun wieder zum Sinne des Programmes PCOPY. Auch mir ist es schon passiert, daß ich bei Spielereien ein Programm mit dem Zusatz „P“ geschützt habe, ohne vorher eine offene Version abzuspeichern. Wollte ich nachträglich etwas am Programm ändern, gab es eigentlich keine „normale“ Möglichkeit mehr, dies zu tun. Nun ich habe ausreichende Kenntnisse um mir dann zu helfen. Was aber ist mit dem „armen“ Gelegenheitsprogrammierer, der den gleichen Fehler gemacht hat? Für den CPC 464 gibt es den wohl schon allgemein bekannten sogenannten „Readypatch“, der die Tatsache ausnutzt, daß der CPC 464 ab und zu über sogenannte Indirections arbeitet. Bei den Nachfolgern ist dies nicht ganz so leicht möglich.

Aber auch diese Geräte haben diesen Unsinn eingebaut. Deshalb also das Programm PCOPY. Allerdings habe ich das Programm so aufgebaut, daß die „unprotected“ Version auf die „Originaldiskette“ zurückgeschrieben wird. Eine Maßnahme, die ich für sinnvoll hielt. Für weiterhin sinnvoll hielt ich es, das Programm nur als Basicloader abzudrucken und kein dokumentiertes Assemblerlisting mitzuliefern. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Zur Bedienung gibt es nicht viel zu sagen. Sie brauchen nur das Programm zu laden und zu starten, dann führt es Sie selbst weiter. Erschrecken Sie aber nicht, wenn der CPC nach Erledigung seiner Arbeit plötzlich einen Reset durchführt. Geben Sie nach dem Reset CAT ein, dann sehen Sie, daß das geschützte Programm mit dem Extend .bak und das neue Programm mit .bas im Inhaltsverzeichnis steht. Ich habe allerdings noch eine kleine „Sicherheitsmaßnahme“ eingebaut. Es können nur geschützte Basicprogram-me mit dem Extent BAS bearbeitet werden.

Sie können es trotzdem mit anderen Extends versuchen, aber ich garantiere für nichts.

Lothar Miedel , ComputerSchau

★ PUBLISHER: COMPUTER SCHAU
★ YEAR: 1986
★ LANGUAGE:
★ LiCENCE: LISTING
★ AUTHOR: Lothar MIEDEL
 

★ AMSTRAD CPC ★ DOWNLOAD ★

Type-in/Listing:
» Arbeiten  mit  Diskette-5    (Computer  Schau)    LISTINGDATE: 2023-10-29
DL: 41
TYPE: PDF
SiZE: 1082Ko
NOTE: 1 page/PDFlib v1.6

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CPCrulez[Content Management System] v8.7-desktop
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L'Amstrad CPC est une machine 8 bits à base d'un Z80 à 4MHz. Le premier de la gamme fut le CPC 464 en 1984, équipé d'un lecteur de cassettes intégré il se plaçait en concurrent  du Commodore C64 beaucoup plus compliqué à utiliser et plus cher. Ce fut un réel succès et sorti cette même années le CPC 664 équipé d'un lecteur de disquettes trois pouces intégré. Sa vie fut de courte durée puisqu'en 1985 il fut remplacé par le CPC 6128 qui était plus compact, plus soigné et surtout qui avait 128Ko de RAM au lieu de 64Ko.