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Lohn und Einkommensteuer 1985 (Computer Technik) | Applications Compta, Bourse, Budget |
CPC berechnet menügesteuert die Lohn-/Einkommensteuer 1985 Alle Jahre wieder, immer wenn es auf den 31. Mai (Einkommensteuererklärung) oder auf den 30. September (Lohnsteuerausgleich) zugeht, müssen sich die Steuerpflichtigen mit dem Fiskus auseinandersetzen. Der begnügt sich aber beileibe nicht mit dem klassischen Zehnt, sondern greift mit Hilfe komplizierter Steuerformeln bei steigendem Einkommen immer tiefer in die Taschen der arg gebeutelten Bürger. Meist haben nur Fachleute die Chance, da durchzublicken - doch mit Hilfe eines menügesteuerten Programms kann sich auch jeder (arbeitnehmende) Laie ausrechnen, was 1986 auf ihn zukommt. Man nehme sich nur ein Steuerformular, tippe das Programm ein (oder kaufe es sich -steuerlich absetzbar - im c't-Software-Service) und beantworte die in der Reihenfolge der Formular-Randnummern gestellten Fragen. Dabei beschränkt sich das Programm allerdings auf die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Anlage N) sowie auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V). Selbständige müssen sich also nach wie vor einen Steuerberater leisten. Auch wer Tips und Schlichen zur Steuerersparnis erfahren möchte, sollte einen Steuerberater konsultieren, da das hierfür nötige Expertensystem leider noch nicht entwickelt ist (ein gutes Buch tut's auch, beispielsweise der 'Renner' von Konz: 'I000 ganz legale Steuertricks'). Kontrolle Im Unterschied zu einem Finanzbeamten erkennt das Programm alle Angaben, wie Werbungskosten, Fahrtkosten und so weiter, als gegeben an. Wer will, kann zusätzlich bei einigen Posten mit einem Zufallsgenerator (in etw'a 50% zu 50%) mehr ‘Wirklichkeitsnahe' erreichen. Als Ergebnis erhält man - wahlweise auf Drucker oder Bildschirm - alle wichtigen Informationen wie Werbungskosten. Vorsorgebeträge und vor allem die Höhe der zu erwartenden Steuererstattung (hoffentlich) beziehungsweise der Nachzahlung (oh Graus). Sollte die Finanzamtsberechnung von der eigenen abweichen. wobei dafür nur die paar Beträge anzugeben sind, die behördlich anerkannt wurden, so ist ein gesundes Mißtrauen angebracht. Fällt die offizielle Berechnung gar ungünstiger aus (auch Ämter können mal irren), sollte man die ganze Abrechnung noch einmal sorgfältig kontrollieren und gegebenenfalls flugs Einspruch (bei Kirchensteuer heißt das Widerspruch) einlegen. Man hat für den Rechtsbehelf nur einen Monat Frist. Aber auch mit der Ablehnung von einigen Werbungskosten oder Sonderausgaben braucht man sich nicht zufriedenzugeben. Ein formloser Einspruch hat hier schon so manche Mark vor dem Fiskus gerettet (wer sich nicht wehrt...). Die Spirale Wie nun die Steuern tatsächlich berechnet werden, bleibt oft auch Fachleuten verborgen (von wegen Transparenz im Steuerwesen). Hierfür gibt es Tabellen, die aber auch nicht gottgegeben sind, sondern die man aus merkwürdigen Formeln zusammengebraut hat. Allein schon die Rundungsmethode der fiskalischen Mathematiker mutet etwas seltsam an. E-rund = 54 * INT (E/54)Da also grundsätzlich abgerundet wird, sollte man mit seinem Chef immer ein Jahres-Bruttoeinkommen aushandeln (über das Weihnachtsgeld), so daß das zu versteuernde Einkommen 54*n + 53 beträgt. Und dieses Programm dient schließlich dazu, das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Unter Umständen führt eine Mark Brutto weniger dazu, rund 25 DM an Steuern zu sparen - immerhin! Der abgerundete Wert des zu versteuernden Einkommens wird in eine von fünf Steuerzonen eingestuft (Grundtabelle): Unter 4266 DM entfällt jegliche Steuer, bis 18000 DM kommt die untere Proportionalzone, bis 60000 die untere Progressionszone, bis 130000 DM die obere Progressionszone und darüber die obere Proportionalzone mit dem Höchststeuersatz von 56%. In den Proportionalzonen steigt der Steuerbetrag linear mit dem Einkommen an, in den Progressionszonen sorgt jeweils ein Polynom vierter Ordnung dafür, daß es mit dem Steuersatz schnell bergauf geht. Die Zonen sind geschickterweise so angelegt, daß sie recht nahtlos ineinander übergehen. Beim Steuersatz (Steuerbetrag zu Einkommen) muß man die Freibeträge berücksichtigen, die auch in der Proportionalzone zu einem zusätzlichen Anstieg(Hyperbelfunktion) führen. Da wohl kaum jemand den Verlauf der Progressionszonen anhand der nebenstehenden Formeln überblicken kann, ist ein Plot' der streng monoton steigenden Steuersatzfunktion aufschlußreich. Im Programm-Listing sind die Berechnungsformeln in den Zeilen 2260 bis 2370 zu finden. Hier muß man - neben Änderungen bei den Kinder-Freibeträgen -die Formeln in den nächsten Jahren der großen Steuerreform anpassen.
Spitzensteuer Wichtig ist oftmals aber gar nicht der absolute Steuersatz, sondern der differentielle, im Steuerjargon auch Spitzensteuersatz genannt. Damit kann man überblicken, wieviel Steuern man spart, wenn man 54 DM weniger zu versteuern hat, oder auch was man an Steuern draufzahlt, bei einer Erhöhung um 54 DM. Diff-E = (Steuer (E) - Steuer (E-54))/54Die Spitzensteuersätze liegen bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 34000 DM bei 40% (absolut 23,6%) und bei 52000 DM mit 50% (absolut 30,8%) schon nahe an dem Höchststeuersatz von 56%.Wer mit 52000 DM gesegnet ist und 100 DM zusätzlich absetzen kann, erhält demnach vom Finanzamt 50 DM ‘bar cash' zurück. Die hohen differentiellen Steuersätze zeigen auch, wie gut der Staat an einer allgemeinen Einkommensverbesserung verdient. Steigt der Lohn beispielsweise um 3,5% von 34000 DM auf 35190 DM, so gehen rund 476 DM zusätzlich an den Fiskus, was dem Staat eine ‘Rendite' von 5,9% einbringt. Außerdem bekommt er bei einer Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst gleich rund 40% an Steuern retour, so daß die Mehrbelastung nicht 3,5%. sondern nur 2% ausmacht. C'T 8604
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